Ausgleichszulage!

Ausgleichszulage!

Die Ausgleichszulage in Schleswig-Holstein: Unterstützung für Landwirte in benachteiligten Gebieten

Ein neues Förderprogramm erhellt den Horizont der Landwirte in Schleswig-Holstein - die Ausgleichszulage. Organisiert vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND), soll es die finanziellen Lasten für Landwirte in benachteiligten Gebieten erheblich reduzieren.

Goldene Zeiten für nachhaltige Landwirtschaft

Die Hauptziele der Ausgleichszulage sind, die natürlichen Nachteile in benachteiligten Gegenden auszugleichen, die nachhaltige Landwirtschaft und die Nutzung des Grünlands zu fördern. Eine ausreichende Finanzierung ist durch das Land Schleswig-Holstein und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sichergestellt.

Wer hat Anspruch auf die Ausgleichszulage?

Grundsätzlich komme alle landwirtschaftlichen Unternehmen in Frage, die in benachteiligten Gebieten liegen, wie von den Ländlichen Entwicklungsprogrammen Schleswig-Holstein für 2014-2020 und 2021-2027 bestimmt. Der Betrieb sollte zusätzlich mindestens 3 Hektar Nutzfläche aufweisen, wobei mindestens 2 Hektar als Grünland ausgewiesen sein sollten. Antragsberechtigt sind auch rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und selbstständig tätige Landwirte.

Bedeutung der Zulage

Die Ausgleichszulage pro Hektar Nutzfläche pro Jahr variiert je nach Gebiet zwischen 25 und 175 Euro und ist auf 500 Hektar pro Betrieb begrenzt. Weidetierhalter, die bestimmte Anforderungen des Viehbesatzes pro Hektar erfüllen, könnten ebenso in den Genuss der Zulage kommen.

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Die Ausgleichszulage ist eine entscheidende Initiative zur Bewältigung der Herausforderungen der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten. Sie zeigt das Engagement Schleswig-Holsteins, die Bedingungen für Landwirte zu verbessern und den ländlichen Raum zu stärken. Mehr Informationen zur Ausgleichszulage finden Sie auf der Webseite des Schleswig-Holsteinischen Ministeriums.

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