Fischotterschädigungen BY!

Fördermaßnahme zur Reduzierung von Fischotterschäden in Bayern: Eine Chance für Landwirte, Fischer, Teichwirte und Gewässerunterhalter

Bayern nimmt aktiv an der Erforschung und dem Schutz seiner geschützten Tierarten teil. Insbesondere der Fischotter ist eine Art, bei der Schutzmaßnahmen und traurige Realitäten Hand in Hand gehen. Der Fischotter ist eine geschützte Tierart im Freistaat Bayern, aber seine Existenz birgt erhebliche Herausforderungen für Landwirte, Fischer, Teichwirte und Gewässerunterhalter.

Was sind die Herausforderungen durch den Fischotter?

Fischotter können erhebliche Schäden an Fischteichen und Fließgewässern verursachen. Dies führt zu finanziellen Verlusten für die betroffenen Parteien und beeinträchtigt die nachhaltige Nutzung der Gewässer.

Im Einklang mit dem Naturschutz arbeitet Bayerns Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) an der Bewältigung dieser Herausforderungen. Eine wesentliche Aktion, die in die Tat umgesetzt wurde, ist die Fördermaßnahme zur Reduzierung von Fischotterschäden in Bayern.


Die Fördermaßnahme zur Reduzierung von Fischotterschäden

Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, den Schutz der Fischbestände zu gewährleisten und die Auswirkungen von Fischottern auf Fischteiche und Fließgewässer zu reduzieren. Interessierte Landwirte, Fischer, Teichwirte und Gewässerunterhalter können ab sofort ihre Anträge beim StMELF einreichen.

Was beinhaltet die Fördermaßnahme?

Die Fördermaßnahme umfasst verschiedene Projekte zur Schadensreduzierung, darunter:

  • Die Errichtung von Schutzvorrichtungen an Fischteichen und Fließgewässern
  • Die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen
  • Wissenschaftliche Untersuchungen zur Bestandsentwicklung des Fischotters
  • Zusätzlich können betroffene Parteien Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, um individuelle und effektive Lösungen zu erarbeiten.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems, das die Qualität und den Nutzen des Projekts bewertet. Die für die Förderung zugelassene Höhe beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.

Wie kann man sich bewerben?

Interessierte Parteien können ihre Anträge online einreichen. Detaillierte Informationen zur Fördermaßnahme und den Antragsbedingungen finden Sie auf der Website des StMELF.

Kontakt

Für weitere Einzelheiten und Anfragen wenden Sie sich bitte an:
Max Mustermann
Pressestelle StMELF
Tel: 01234/567890
Email: presse@stmelf.bayern.de

Schlussfolgerung

Die Fördermaßnahme zur Reduzierung von Fischotterschäden bietet eine Chance, ökologische Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen. Die professionelle Unterstützung und finanzielle Unterstützung durch das StMELF ermöglicht es den betroffenen Branchen, sowohl ihre Interessen zu schützen als auch einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Gewässer in Bayern zu leisten. Nutzen Sie diese Chance und machen Sie einen Schritt in Richtung nachhaltige Entwicklung.

 

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