Imkerförderung (2)!

Imkerförderung (2)!

Imkerförderung (2): Ihre Chance auf finanzielle Unterstützung in Mecklenburg-Vorpommern

Imkerei ist ein wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft und des Erhalts der Biodiversität, indem sie zur Bestäubung von Pflanzen und zur Produktion hochwertigen Honigs beiträgt. In Mecklenburg-Vorpommern sind zahlreiche Imker tätig, die einen unentbehrlichen Beitrag zur Umwelt leisten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern kennt diese Wichtigkeit und bietet Unterstützung in Form des Förderprogramms Imkerförderung (2). Möchten Sie mehr darüber erfahren oder selbst profitieren? In diesem Beitrag informieren wir Sie ausführlich über dieses Programm.

Die Förderbereiche im Überblick

Das Förderprogramm Imkerförderung (2) ist breit gefächert und bietet Hilfe in verschiedenen Bereichen der Imkerei. Egal ob Sie gerade erst beginnen, als Imker tätig zu sein oder schon lange in diesem Bereich arbeiten – diese Förderung unterstützt Sie dabei, erfolgreiche Bienenhaltung zu betreiben.

Unter anderem fördert das Programm die Anschaffung von Bienenvölkern, Imkereiausrüstung und -technik. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Bienenhaltung geschaffen. Außerdem können Sie Fördermittel für die Verbesserung der Bienenweide beantragen. Damit sorgen Sie dafür, dass Ihren Bienen genügend Nahrung zur Verfügung steht. Und auch Ihre eigene Weiterbildung wird gefördert, um das Fachwissen in Ihrer Branche zu stärken.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Höhe der Förderung kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, jedoch maximal 10.000 Euro pro Vorhaben. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehört unter anderem die Mitgliedschaft in einem Imkerverein oder -verband. Die genauen Förderkriterien können auf der Website des Imkerverbands Mecklenburg-Vorpommern eingesehen werden.

Antragsstellung und Fristen

Interessierte Imker können sich ab sofort online über die genauen Förderkriterien informieren und ihren Antrag stellen. Der Antragszeitraum läuft bis zum 31. Januar 2022. Nutzen Sie also diese Chance und reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein, um von den Fördermitteln zu profitieren.

Fazit

Die Imkerförderung (2) des Landes Mecklenburg-Vorpommern bietet eine hervorragende Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Imkerei zu erhalten. Sie trägt zum Schutz der Bienenpopulation und zur Stärkung des Honigproduktionssektors bei. Nutzen Sie diese Chance und reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein.

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website des Imkerverbands Mecklenburg-Vorpommern.

Kontakt

Imkerverband Mecklenburg-Vorpommern
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Tel.: 01234/56789
E-Mail: info@imkermv.de
Web: www.imkermv.de

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